Als Sperrmüll werden alle Arten von sperrigen Haushaltsgegenständen bzw. Einrichtungsgegenständen aus Privathaushalten kategorisiert. Diese passen allein aufgrund ihrer Größe normalerweise nicht in den Hausmüll und müssen deshalb auf separatem Wege entsorgt werden. Wichtig: Nicht alles, was sich in einer Wohnung oder einem Haushalt befindet, kann in einem Sperrmüll-Container entsorgt werden. Lediglich Einrichtungsgegenstände, die beweglich sind, gelten als Sperrmüll. Das bedeutet, dass Möbel wie Tische oder Küchenschränke genauso wie Schränke oder Bettgestelle im Sperrmüll-Container gut aufgehoben sind, Teppiche, Zimmertüren oder Waschbecken hingegen nicht.Damit Ihr Sperrmüll-Container zum Abholtermin korrekt beladen ist, sollten Sie genau darauf achten, welche Gegenstände Sie in diesem unterbringen dürfen. Wir geben Ihnen hierzu gern ausführlich Auskunft und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass verschiedene Gegenstände nicht im Sperrmüll-Container entsorgt werden dürfen. Hierzu gehören zum Beispiel Autoreifen,
Grünschnitt oder Elektrogeräte. Hierfür bieten wir Ihnen separate Entsorgungsmöglichkeiten an oder verweisen Sie auf den örtlichen Wertstoffhof. Wir bitten Sie die Entsorgungshinweise für unsere Sperrmüll-Container gewissenhaft zu beachten, weil es bei einer falschen Befüllung für uns zu einem größeren Arbeitsaufwand kommt, den wir Ihnen wiederum zusätzlich in Rechnung stellen müssen.