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Entsorgungsbedingungen

Der Kunde hat sich an das Bundesabfallgesetz und an die Abfallentsorgungssatzungen der einzelnen Deponien zu halten. Sondermüllabfälle müssen getrennt entsorgt werden. Werkstoffe müssen der Wiederverwertung zugeführt werden. Für Glas, Holz, Papier, Schrott usw. müssen separate Container bestellt werden. Falls Container auf den Deponien nicht gekippt werden können oder unsere Fahrer Container aussortieren müssen, gehen diese Kosten zu Lasten des Kunden.

Verstöße gegen das Abfallgesetz können strafrechtlich verfolgt werden. Alle Container dürfen nicht über den Rand hinaus befüllt werden. Die Container dürfen nur bis zum jeweils zulässigen Gesamtgewicht beladen werden.

Überladene Container werden nicht abgeholt. Der Besteller haftet für die gesamte Zeit der Gebrauchsüberlassung für alle um und durch den Container entstehenden Schäden, Einschließlich Brandschäden, auch wenn ihn ein Verschulden nicht trifft.

Für eventuell auftretende Schäden beim Abstellen des Containers sowie beim Aufnehmen des Containers übernimmt der Besteller die volle Haftung. Der Besteller hat den Container verkehrsgerecht zu sichern und den Fahrern die Ausnahmegenehmigung vorzulegen, wenn die Container öffentlichen Verkehrsraum berühren. Im Grundpreis ist eine Standzeit des Containers enthalten. Miete wird nach mehr als 14 Tagen Standzeit berechnet.

Die jeweiligen Entsorgungskosten werden vom Verwerter bestimmt und gelten unabhängig von den Angaben des Kunden.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne jeglichen Abzug zahlbar. Gerichtsstand ist der Sitz des Abfallbeförderers oder Abfallbeseitigers.